Ich bin vom spanischen Außenministerium vereidigte Übersetzerin und Dolmetscherin für die deutsche Sprache, mit der Zulassungsnummer TIJ 1839.

Ich übersetze vom Spanischen ins Deutsche und vom Deutschen ins Spanische juristische und amtliche Dokumente, wie Gutachten, Verträge, notarielle Urkunden, Satzungen, Testamente, Eheverträge, Klagen, Urteile und Bescheinigungen jeglicher Art.

Zur Vorlage bei Behörden werden normalerweise beglaubigte Übersetzungen verlangt. Bei Gerichtsverfahren auf dem Zivilweg ist das nicht zwingend vorgeschrieben, jedoch in der Regel empfehlenswert, da einfache Übersetzungen ohne Weiteres von der Gegenseite angefochten werden können, während die beglaubigte Übersetzung ein amtliches Dokument ist, das nicht ohne berechtigten Grund und ohne entsprechende Stellungnahme eines Sachverständigen infrage gestellt werden kann.

Die Arbeitsweise bei der Erstellung einer beglaubigten Übersetzung unterscheidet sich nicht von der anderer professionell erstellter Übersetzungen, lediglich die Form der Ausfertigung ist anders. Die beglaubigte Übersetzung wird auf Papier ausgefertigt und trägt eine dem Wortlaut nach vorgeschriebene Bestätigung sowie Stempel und Unterschrift des vereidigten Übersetzers, der vom spanischen Außenministerium zugelassen oder anerkannt ist und in der offiziellen Liste des Ministeriums geführt wird.

Häufig gestellte Fragen zu beglaubigten Übersetzungen (demnächst auch auf Deutsch).

 

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Auftragserteilung

Nachdem ich eine Kopie ihres zu übersetzenden Schriftstücks per E-Mail bekommen habe, erstelle ich Ihnen ein verbindliches Angebot, das Preis, Lieferzeit und sonstige Auftragsbedingungen enthält.

Einfache Übersetzungen werden per E-Mail geliefert.

Beglaubigte Übersetzungen werden in Spanien per Kurierdienst mit der Firma MRW versendet oder können NUR NACH VORANMELDUNG abgeholt werden. Bei mir zu Hause:

 C/ Pinosol, 12, 3º A-10 29012 Málaga

Oder im Coworking-Space

THE TRANSLATION FACTORY

C/ Méndez Núñez 5, 1º D 29012 Málaga

 

Sendungen ins Ausland erfolgen nach Absprache.